Kostenübernahme
Wir behandeln Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Termine werden nach ärztlicher Absprache individuell und jederzeit vergeben. Für die logopädische Therapie benötigen Sie ein ärztliches Rezept, welches nicht älter als 14 Tage sein sollte . Gesetzlich versicherte Patienten unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen ausgenommen, ebenso Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung ihrer Krankenkasse.
Was sie benötigen:
Kassenpatienten:
- ärztliche Verordnung (Muster 14)
- HNO/ Neurologe/ Kinderarzt/ Kieferorthopäde/ Zahnarzt/ Allgemeinarzt
Privatpatienten:
- Privatrezept
Sie haben nun eine logopädische Therapie von Ihrem Arzt verordnet bekommen. Damit melden sie sich telefonisch bei uns an. Sie bekommen dann von uns einen Termin für eine Erstuntersuchung.